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Hausordnung  

  1. Mit dem Kauf einer beliebigen Dienstleistung des Szentgotthárd Spa & Wellness Erlebnisbades (im Folgenden: Bad) erkennt der Gast die Bestimmungen der Hausordnung an und betrachtet diese als für sich verbindlich. Gästen, die die Regeln nicht akzeptieren oder gegen diese verstoßen, können die Leitung und die Mitarbeiter des Bades die Inanspruchnahme der Dienstleistungen verweigern, sie in begründeten Fällen zum Verlassen des Badegeländes auffordern sowie den zukünftigen Besuch des Bades einschränken.
  2. Der Zutritt zum Bad sowie die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgen für die Gäste in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Ausgenommen hiervon können vorab angemeldete Gruppen sein. Der Kauf einer ermäßigten Eintrittskarte ist nur gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises oder eines anderen entsprechenden Nachweisdokuments möglich (Schüler- bzw. Studentenausweis, Rentnerausweis, Personalausweis, Meldebescheinigung, Gutschein, Vereinbarung).
  3. Die Dienstleistungen des Bades können entsprechend den an der Eingangstür oder auf der Website des Bades veröffentlichten Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Der Erlebnisbereich ist 15 Minuten vor Schließung des Bades müssen Sie zu verlassen, das gesamte Gelände des Bades ist spätestens bis zur Schließzeit der Einrichtung zu verlassen.
  4. Die Preisliste des Bades kann neben den Kassen oder auf der Website des Bades eingesehen werden. Beim Kauf einer Eintrittskarte erhalten die Gäste eine „Eintrittsuhr“ sowie einen Beleg, die bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren sind. Bei Verlust der „Eintrittsuhr/Chipuhr“ können deren Wert sowie die darauf gebuchten Konsumationen den Gästen in Rechnung gestellt werden. Das Öffnen und Schließen der Umkleideschränke, der Wechsel zwischen den Bereichen des Bades, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken im Selbstbedienungsrestaurant und im Buffetbereich erfolgen über die Nutzung der „Eintrittsuhr“, deren Abrechnung beim Verlassen des Bades an der Kasse erfolgt. Die Dienstleistungen Massage, Fitness, Squash, Salzgrotte und Solarium sind ohne Nutzung der „Eintrittsuhr“ im Voraus zu bezahlen; im À-la-carte-Restaurant ist die Nutzung der „Eintrittsuhr“ ebenfalls nicht möglich, hier besteht eine nachträgliche Zahlungspflicht für den Gast. Im Bad stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Bargeld, Bankkarte, SZÉP-Karte sowie vom Bad ausgestellte Gutscheine.
  5. Für die Unversehrtheit der beim Eintritt erhaltenen „Eintrittsuhr“ sowie für die darauf erfassten Konsumationen tragen unsere Badegäste die volle finanzielle Verantwortung. Bei zeitlich begrenzten Eintrittskarten erhebt das Bad bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer (vom Einlass an der Kasse bis zum Verlassen des Bades) eine Nachgebühr, deren Höhe der Differenz zwischen dem Vollpreis- und dem zeitlich begrenzten Ticket entspricht.
    Jede Badeeintrittskarte berechtigt zu einem einmaligen Eintritt. Der Betreiber des Bades (Gotthard-Therm Gotthard-Therm Bade- und Tourismusdienstleistungs-GmbH) ist in begründeten Fällen (z. B. aus technischen Gründen, Veranstaltungen usw.) berechtigt, das Bad ganz oder teilweise zu schließen; in solchen Fällen besteht kein Anspruch der Gäste auf Schadensersatz. Bei leistungsbedingten Einschränkungen aufgrund technischer Störungen behält sich der Betreiber das Recht vor, eigenständig zu entscheiden, ob eine Preisanpassung vorgenommen wird.
    Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Betriebs öffentlicher Bäder kann bei Erreichen der maximalen gleichzeitigen Auslastung der Becken bzw. der gesamten Einrichtung kein weiterer Zutritt gewährt werden, bis die Besucherzahl durch Verlassen des Bades wieder unter die maximale Kapazitätsgrenze sinkt.
  6. Die Dienstleistungen des Bades dürfen von allen Gästen ausschließlich auf eigene Verantwortung in Anspruch genommen werden; bei Gästen unter 14 Jahren liegt die Verantwortung bei der erwachsenen Begleitperson.Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson im Bad aufhalten und dürfen die Einrichtungen des Bades, insbesondere die Schwimmbecken und Rutschen, ausschließlich unter der alleinigen Verantwortung der erwachsenen Begleitperson nutzen.Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen die Dienstleistungen des Bades nur mit einer ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters in Anspruch nehmen, die beim Eintritt an der Kasse vorzulegen ist.
  7. Für nicht stubenreine Kinder ist die Verwendung wasserdichter Schwimmwindeln verpflichtend. Das Wickeln von Kleinkindern darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durch die Eltern bzw. Betreuungspersonen erfolgen.
  8. Der Bereich des Erlebnisbeckens hinter der Beschilderung „Tiefwasser“ einschließlich des Strömungskanals darf nur von schwimmkundigen Personen über 14 Jahren sowie von schwimmkundigen Kindern im Alter von 3 bis 14 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson genutzt werden.
  9. Die Schwimmbecken dürfen ausschließlich von schwimmkundigen Gästen sowie von Gästen, die im Rahmen eines Schwimmkurses unter Aufsicht eines Schwimmlehrers teilnehmen, genutzt werden. Das Bad weist die Gäste darauf hin, dass das Schwimmen im Schwimmbecken nur von den Startblöcken aus erlaubt ist, wobei besondere Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit der anderen Schwimmer zu nehmen ist.Die gelbe Rutsche darf von Personen genutzt werden, die größer als 130 cm sind und schwimmen können; die blaue Rutsche darf von Personen genutzt werden, die größer als 150 cm sind und sehr gut schwimmen können. Sofern die erwachsene Begleitperson eine Haftungserklärung unterzeichnet, darf die gelbe Rutsche bereits ab einer Körpergröße von mindestens 110 cm und die blaue Rutsche ab einer Körpergröße von mindestens 130 cm genutzt werden.Die Rutschen dürfen nur unter strikter Beachtung der dort angebrachten Piktogramme sowie der Anweisungen der Bademeister benutzt werden. Das Landebecken der Rutschen ist unmittelbar nach dem Eintreffen zu verlassen.
  10. Die Leiter von Kindergruppen sind für die Lebens-, Unfall- und Vermögenssicherheit der Gruppe sowie für die Einhaltung und Durchsetzung der in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen verantwortlich.
  11. Zur Einhaltung der gesundheitlichen und behördlichen Vorschriften sowie zur Gewährleistung der ungestörten Erholung der Badegäste ist es nicht gestattet, Unterwäsche oder Straßenkleidung als Badebekleidung zu deklarieren oder zu verwenden.
  12. Für Schäden an Einrichtungen oder Geräten des Bades, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden, kann die Badleitung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils geltenden Fassung Schadenersatz verlangen. Gäste, die durch ihr Verhalten die Ruhe und Erholung anderer Gäste stören, können von der Badleitung des Geländes verwiesen werden.
  13. Der Saunapark darf ausschließlich von gesunden Gästen über 16 Jahren genutzt werden. Die Nutzung der Saunakabinen und Dampfbäder erfolgt ohne Badebekleidung, unter Verwendung eines Handtuchs oder Liegetuchs. Den Gästen werden in begrenzter Anzahl Saunatücher vom Bad zur Verfügung gestellt, die beim Verlassen des Saunaparks zurückzugeben sind.
  14. Personen mit Fieber, ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen, krampfartigen Zuständen, Erkrankungen mit Bewusstseinsverlust, Hautkrankheiten, sowie Personen mit offenen Wunden oder Verletzungen dürfen das Bad nicht besuchen. Gäste mit Inkontinenz dürfen die Becken nicht benutzen. Die Nutzung der Becken und Rutschen mit offenen Wunden ist verboten. Die Einrichtungen des Bades dürfen ausschließlich in einem gesundheitlich unbedenklichen Zustand genutzt werden, der eine sichere Verwendung gewährleistet. Nichtschwimmer dürfen die Schwimmbecken sowie die gelbe und blaue Rutsche nicht benutzen; Personen mit Prothesen sowie Gäste mit Nacken- oder Wirbelsäulenverletzungen dürfen die Rutschen ebenfalls nicht benutzen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann die Leistungserbringung durch das Badpersonal verweigert werden.
  15. Sehbehinderte, hörgeschädigte sowie nicht sicher schwimmfähige Gäste dürfen die Dienstleistungen und Becken des Bades nur unter ständiger Begleitung nutzen.
  16. Aufgrund von Rutschgefahr ist das Tragen von Badeschuhen im gesamten Badbereich verpflichtend. Die Fortbewegung im Bad hat ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wegen und Treppen zu erfolgen. Beim Gehen ist besondere Vorsicht geboten, um Verletzungen durch Ausrutschen oder Stolpern zu vermeiden. Das Übersteigen oder Anlehnen an Geländer und Pflanzbereiche ist untersagt; ebenso das Betreten abgesperrter oder für Gäste gesperrter Bereiche.
  17. Vor der Nutzung der Becken und Rutschen ist die Benutzung von Duschen und Fußwaschanlagen für alle Gäste verpflichtend.
  18. Den Anweisungen der Rutschen Aufsicht, Bademeister, Beckenaufsicht, Badleitung sowie der ausgeschilderten Hinweistafeln ist von allen Gästen Folge zu leisten.
  19. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den vom Bad ausgewiesenen Bereichen und gemäß den geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden (NÉBIH und NAV) erlaubt. Es ist verboten, zerbrechliche Gegenstände, Lebensmittel und Getränke (z. B. Glasbehälter) sowie Gegenstände, die Verletzungen oder Unfälle verursachen können, in die Becken oder den Badebereich mitzunehmen.
  20. Es ist verboten, das Bad unter dem Einfluss von Drogen oder in stark alkoholisiertem Zustand zu betreten, Drogen zu konsumieren, zu rauchen (außer in ausgewiesenen Bereichen), Abfall zu hinterlassen, Feuer zu entzünden, Fahrzeuge oder Tiere mitzubringen sowie Gegenstände, die Unfälle verursachen können, einzubringen. Ebenso untersagt sind das Verwenden von Knallkörpern oder anderen lärmerzeugenden bzw. Angst auslösenden Mitteln sowie jedes Verhalten, das die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Ruhe stört.
  21. Für die fachgerechte Versorgung von Verletzungen, Unwohlsein und Rettungsmaßnahmen im Wasser sind die Bademeister bzw. vom Geschäftsführer beauftragte Personen verantwortlich. Hierfür stehen geeignete Räume, Ausrüstung und geschultes Personal zur Verfügung. Über jeden Vorfall wird ein Protokolleintrag erstellt. Die erfolgte Versorgung wird durch Unterschrift des Verletzten oder Begleiters, des Bademeisters und des zuständigen Leiters bestätigt. Die Verweigerung der Unterschrift schließt weitere Beweisführungen aus.
  22. Rauchen ist im gesamten Badbereich ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen, getrennt gesammelten Abfallbehälter zu entsorgen.
  23. Im Falle eines Feuer- oder Bombenalarmes sowie sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse haben die Gäste den Anweisungen der ausgeschilderten Hinweise, der Durchsagen sowie der Mitarbeiter des Bades Folge zu leisten.
  24. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Bad aus Sicherheits- und Eigentumsschutzgründen ein Videoüberwachungssystem betrieben wird. Für in Umkleideräumen abgelegte oder unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände sowie für Verluste übernimmt die Badleitung keine Haftung (einschließlich Gegenstände an Garderoben). Für Gäste steht ein Wertdepot an der Kasse zur Verfügung. Bei Verlust des Schlüssels kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden. Für Schäden an verwahrten Wertgegenständen haftet das Bad gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gefundene Gegenstände werden an der Rezeption neben der Kasse registriert; dort können Gäste entsprechende Anfragen stellen.
  25. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Bad zu Werbezwecken Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden können (unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte), die im Rahmen der Marketing- und Promotionstätigkeit der Gotthard-Therm GmbH. gemäß den Bestimmungen des BGB, des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO 2016/679) ohne gesonderte Zustimmung verwendet werden dürfen.Die Hausordnung des Bades dient dem Schutz der Sicherheit, Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Gäste.
  26. Gäste sind berechtigt, Anmerkungen zur Art und Qualität der Dienstleistungen sowie zum Verhalten des Personals mündlich oder schriftlich zu äußern. Das Kundenbuch steht an der Rezeption zur Verfügung. Die Badleitung ist verpflichtet, Beschwerden, Anregungen und Hinweise gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Beschwerden und Schadensersatzforderungen, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung resultieren, müssen vom Betreiber nicht berücksichtigt werden.

Aufsichtsbehörde: Notar der Stadt Szentgotthárd, Széll Kálmán Platz 11. Szentgotthárd, HU-9970, Tel.: +36 94/553-010 
Komitat Vas, Regierungsamt, Hauptabteilung für Verkehrs-, technische Genehmigungs-, Eich- und Verbraucherschutzangelegenheiten Wesselényi Straße. 7. Szombathely, HU-9700, Tel.: +36 70/705-1515
Eigentümer: Stadtverwaltung Szentgotthárd, Széll K. Platz 11. Szentgotthárd, HU-9970, Tel.: +36 94/553-010
Betreiber: Gotthárd-Therm GmbH,  Füzesi Straße 3/A  Szentgotthárd, HU-9970, Tel.: +36 94/445-595